Obertrumersee
Fischerkarten
Geltungszeit 1.5.2020 - 31.10.2020
Obertrumer See | Mattsee (Niedertrumer See) |
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Tageskarte | 18,00 € | 18,00 € |
Wochenkarte | 50,00 € | 55,00 € |
14-Tageskarte | 60,00 € | 75,00 € |
Saisonkarte | Ausverkauft | Ausverkauft |
Kombinierte Saisonkarte | Ausverkauft | |
Friedfischerkarte (1) | 30,00 € |
Alle Fischerkarten setzen eine Jahresfischerkarte Land Salzburg oder eine Gastfischerkarte (1 Tag: 7,00€, 7 Tage: 13,50€, 14 Tage: 21,50€) voraus. Die Gastfischerkarte kann auch bei den Ausgabestellen der Angelfischerkarte erworben werden.
Alle Fischerkarten sind nur in begrenzter Zahl verfügbar.
(1) für Jugendliche von 12 - 15 Jahren vom Zeitraum 1.5. - 31.10.
Erlaubte Köder: Wurm, Maden, Käse, Brot, Mais.
Gefischt werden darf nur mit einer Angel, sowie nur mit Einfachhacken und vom Ufer aus.
Geltungbereich der Angelfischerkarte
Ufer des Obertrumersees und Mattsees, im Verbindungskanal Obertrumersee-Grabensee bis zur Brücke. Im Bereich der Strandbäder ist das Fischen bei Badebetrieb verboten.
Rechte und Pflichten des Angelfischers
Die Angelfischerkarte berechtigt - je nach Karte - zum Fischen im Obertrumersee bzw. Mattsee und nur vom Ufer aus. Das Fischen vom Boot sowie das Auslegen eines Köders von einem Wasserfahrzeug aus ist strengstens verboten! Gefischt werden darf nur mit zwei Angelruten, zum Fang von Köderfischen darf kein zusätzliches Fischereigerät verwendet werden! Das Fischen mit Wathose ist nur auf schilffreien Schotterbänken erlaubt, jedoch ist das Abgehen von Fischereigebieten mit Wathose, Badehose etc. sowie das Aussteigen vom Boot außerhalb des Uferbereiches, um zu Fischen, strengstens verboten!
Die Angelfischerkarte ist nur mit der Jahresfischerkarte/Gastfischerkarte gültig und nicht übertragbar. Die gefangenen Fische sind Eigentum des Angelfischers. Er ist weiters berechtigt, über fremde Grundstücke zum See zu gehen um dort zu fischen, jedoch ist das Betreten von Stegen und das Baden auf fremden Grundstücken nicht gestattet.
Kinder bis zu 12 Jahren benötigen keine Fischerkarte, dürfen jedoch laut gesetzlichen Bestimmungen nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen. Pro Lizenzinhaber ist das Mitfischen von 1 Kind unter 12 Jahren gestattet. Das Kind darf mit 1 Angelrute, und nur auf Friedfische, fischen.
Der Angelfischer ist weiters dazu verpflichtet die Bestimmungen des Salzburger Landesfischereigesetzes und der entsprechenden Verordnungen einzuhalten. Der Angelfischer untersteht der Kontrolle durch Fischereiaufsichtsorgane und durch Fischereiberechtigte. Für Schäden an fremden Grundstücken, sowie selbst verschuldete Unfälle haftet der Angelfischer.
Weiters hat er für eine entsprechende Ausrüstung zu sorgen. Die Verwendung von Legschnüren ist ausnahmslos verboten!
Fischzeiten
Mai, September, Oktober | Juni, Juli, August | |
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Mattsee | von 06:00 Uhr - 20:00 Uhr | von 06:00 Uhr - 24:00 Uhr |
Obertrumer See | von 06:00 Uhr - 20:00 Uhr | von 06:00 Uhr - 22:00 Uhr |
Fangbeschränkung pro Tag
Fischart | maximale Stückzahl |
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Reinanken | 6 Stk. |
Hecht oder Zander | 3 Stk. |
Karpfen oder Schleie | 3 Stk. |
Brachsen | 10 Stk. |