Fuschlsee

Fischen am Fuschlsee

INFORMATION

BESTIMMUNGEN UND VORSCHRIFTEN

SCHLOSS FUSCHL Fischerei

Schloss Strasse 19 · 5322 Hof bei Salzburg, Austria Tel. +43(0)6229/2253-1533 · Fax +43(0)6229/2253-1573

PREISE FISCHERKARTEN 2023

Zeitraum 25. März - 30. November 2023

Der Fuschlsee befindet sich am Beginn des Salzkammerguts, rund 20 Kilometer östlich der Stadt Salzburg auf ca. 662 Metern Seehöhe. Seine landschaftlich schöne Lage in den Kalkvoralpen, ein Rundwanderweg und die Nähe zur Landeshauptstadt machen ihn zu einem beliebten Ausflugsziel. Trotz der hervorragenden Sichttiefe – oft mehr als 6 Meter – erreicht er im Sommer relativ hohe Wassertemperaturen und ist daher auch als Badesee beliebt.
Fischereilich gesehen, handelt es sich beim Fuschlsee um ein typisches, relatives tiefes Voralpengewässer mit nährstoffarmem und sauerstoffreichem Wasser, sowie den Hauptfischen Maränen („Renken“) und Seesaiblingen. Die Gewässergüte (Trinkwasserqualität) ist hervorragend und auch der limnologische Zustand im Freiwasser sehr gut,  Die maximale Seetiefe beträgt 67,3 Meter, die Seefläche rund 2,65 Quadratkilometer und das Seevolumen ca. 97,43 Millionen Quadratmeter. Der Fuschlsee erstreckt sich auf einer maximalen Länge von 4,1 Kilometern von der Ortschaft Fuschl aus gesehen nach Nordwesten.Hauptsächlich vorkommende Fischarten: Maränen („Renken“), Seesaiblinge, Seeforellen, Hechte, Karpfen, Schleien, Aalrutten, Aale, Barsche, Aiteln, Rotaugen, Rotfedern, Lauben.

Nachtkarte (21:00-5:00 Uhr)

€ 21,00

Tageskarte (5:00-21:00 Uhr)

€ 23,00

3-Tages-Karte (durchgehend)

€ 57,00

Wochenkarte (7 Tage)

€ 76,00

2-Wochenkarte (14 Tage)

€ 116,00

Monatskarte (28 Tage)

€ 186,00

Hegefischen Teilnahmegebühr

€ 80,00

Saisonkarte (01. März. - 30. November)

€ 470,00

Jugendsaisonkarte bis 18 Jahre

€ 230,00

 

Landesabgabe und Fischereiumlage für Gastfischer, die nicht im Besitz einer gültigen Salzburger Jahresfischerkarte sind, werden zusätzlich berechnet:

Nachtkarte (21:00-5:00 Uhr)

€ 7,00

Tageskarte (5:00-21:00 Uhr)

€ 7,00

Wochenkarte (7 Tage)

€ 13,50

2-Wochenkarte (14 Tage)

€ 21,50

 

Die angegebenen Preise beinhalten alle Steuern, Abgaben und gelten bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. (Stand Jänner 2023)

Wichtige Fuschlsee Termine 2023!

Samstag 25. März: Anfischen am Fuschlsee

21.-23. April: Hegefischen

Samstag 29. April: Aktion Sauberer Fuschlsee und Nebengewässer.Treffpunkt 7:30 Uhr Schloss Fischerei

Samstag 26. Aug.: Das Fischerfest

 

BESTIMMUNGEN & VORSCHRIFTEN

sind vor Fischereibeginn verpflichtend aufmerksam durchzulesen!

 

Fanglimit pro Tag

  • 7 Stück Edelfische (Salmonidae), oder Maränen/Renken (Corigonidae)

  • davon max. 1 Stück Seeforelle proTag.

  • 1 Stück Karpfen im Fenstermaß – Entnahme ausschließlich zwischen 30 und 60 cm in den Monaten März - April und Juli - November.

  • Es darf mit 2 Ruten pro Karte gefischt werden, pro Rute ist eine Hegene mit maximal 5 Nymphen erlaubt.

  • Jeder entnommene Fisch, der dem Brittelmaß und den Bestimmungen der Karte entspricht, auch Fische ohne Fangbeschränkung sind sofort mit Kugelschreiber in die Fangliste einzutragen.

  • Fanglisten für Tages-, 3-Tages-, Wochen-, 14-Tages- und Monatskartenfischer müssen verpflichtend nach Ablauf der Karte bei der Ausgabestelle oder in der Schloss Fuschl Fischerei abgegeben werden. Jahreskartenfischer müssen die Fangliste verpflichtend bis 31. 12. in der Schloss Fuschl Fischerei abgegeben haben.

  • Eine Nichtabgabe der Fangliste hat eine Geldbuße von EUR 100 und keine Ausstellung einer neuen Karte zur Folge!

     

     

    GENERELLE VERBOTE

    • Das Nymphenfischen ab dem 31. Oktober.

    • Die Angel unbeaufsichtigt lassen.

    • Während der Ausübung der Fischerei ist das Mitführen und Verwenden von Echoloten mit Live Sonartechnik die geeignet sind Bewegungen der Fische in Echtzeit darzustellen verboten.

    • DasVerwenden von lebenden Köderfischen.

    • DasVerwenden von toten Köderfischen aus anderen Gewässern.

    • Das Fischen mit Netzen, Reusen und Legeangeln.

    • Fischen am Uferstreifen von der Schloss Fischer Fischerei bis zum Abfluss der Fuschler Ache.

    • Das Fischen im Radius von 50 Metern vor allen Bachmündungen.

    • Das Fischen in der Fuschler Ache.

    • DasVerwenden von Setzkeschern.

    • Das Zurücksetzen von gefangenen Hechten.

    • Sowohl vom Ufer als auch vom Boot aus dürfen die Angeln maximal nur in einem Abstand von 40 Metern ausgelegt werden.

       

      GEBOTE & VORSCHRIFTEN

    • Waidgerechtes Verhalten und das Befolgen der Vorschriften sind Pflicht jedes Angelfischers! Die Info-Broschüre samt der gültigen Karte sind auf Verlangen der Aufsichtsorgane vorzuzeigen und unterschreiben zu lassen.

    • Aufforderungen von Aufsichtsorganen wie das Offenlegen des Fischer- koffers, diverserTaschen usw. ist unverzüglich Folge zu leisten!

    • In Begleitung eines Erziehungsberechtigten (Erwachsenen) darf ein Jugendlicher unter 12 Jahre eine der beiden erlaubten Ruten im Rah- men der gelösten Fangberechtigung benutzen.

    • Jugendliche ab 12 Jahre müssen eine eigene Fischerkarte lösen.

    • Missbrauch undVerstöße gegen die geltenden Bestimmungen sowie das Beschädigen der Fischerei-Netze haben den Entzug der Lizenz zur Folge und können zur Anzeige gebracht werden!

 

BRITTELMAßE & FANGZEITEN

Das Verwenden von lebenden Köderfischen und von Setzkeschern ist nicht gestattet! Jeder Fischer hat eine Kühltasche mit Kühl Akkus mitzuführen um gefangene Fische ordnungsgemäß versorgen zu kön- nen!

 

Fischart

Mindestlänge

Fangzeit

Seeforelle

50 cm

1. März – 30. September

Seesaibling

25 cm

1. März – 15. Oktober

Bachforelle

50 cm

1. März – 30. September

Maräne/Renke

34 cm

1. März – 31. Oktober

Hecht

KEINE

1. März – 30. November

Fischereiwirtschaftliche Maßnahme

Schleie

30 cm

1. März – 30. Mai und

1. August – 30. November

Seelaube

20 cm

1. März – 15. Mai und

1. Juli – 30. November

Karpfen

30 - 60 cm

1. März – 30. April und

1. Juli - 30. November

Über 60 cm keine Entnahme – sind schonend wieder zurückzusetzen.

Rotfeder 15 cm 1. Juli – 30. November

Aalrutte 35 cm 1. März – 30. November

Zander 40 cm 1. Juni – 30. November

Regenbogenforelle 50 cm 1. März – 30. November

Bachsaibling 25 cm 1. März – 30. November Elritze keine Entnahme - sind ganzjährig geschont.

Fischereiwirtschaftliche Maßnahme

Hechte, Aale, Barsche, Rotaugen und Aitel haben kein Brittelmaß und keine Fangbeschränkung!

 

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Impressionen & Bilder: 
Gewässertyp: 
See
Lizenzen/Karten: 
Tageskarte
3-Tageskarte
Wochenkarte
Jahreskarte
Kontakt: 
Schloss Fuschl Fischerei Gmbh Schloss Strasse 19 5322 Hof bei Salzburg Tele: 06229/22531533 Fax: 06229/22531573 fischerei@schlossfuschl.com
Telefon: 
06229/22531533
Email: 
fischerei@schlossfuschl.com